Ratenkredit

Ratenkredite sind in der Regel für alle größeren Anschaffungen über mittelfristige Laufzeiten geeignet.

Der Ratenkredit wird aufgrund seiner Nutzung meistens auch als Konsum-, Konsumenten- oder Anschaffungskredit bezeichnet. Bei einem Ratenkredit bekommt der Kreditnehmer vom Kreditgeber einen Geldbetrag einmalig ausgezahlt. Die Tilgung des Kreditbetrages erfolgt dann in monatlichen Raten - daher auch der Name Ratenkredit. Durch die Wahl von verschiedenen Laufzeiten ist es möglich, die individuelle Abzahlungsrate zu bestimmen. Zur gleichen Zeit kann man durch einen Ratenkredit mit günstigen Zinsen einen anderen vorhandenen Ratenkredit oder einen Dispositionskredit ablösen, eine Umschuldung vornehmen und hohe Zinszahlungen sparen. Punkte wie Kreditwürdigkeit, Laufzeit und Rückzahlung sollten vorerst gut überlegt sein. Vor dem Antrag eines Ratenkredites ist es zu empfehlen, verschiedene Voraussetzungen und Angebote der Banken zu vergleichen. Direktbanken stellen in der Regel günstigere Ratenkredite zur Verfügung als Filialbanken. Detailliertere Informationen kann man mit Hilfe vom Kreditrechner erhalten. Dieser vergleicht alle Zinssätze der Banken, die Ratenkredite anbieten und gibt ausführliche Informationen über die günstigsten Bedingungen.

Die Kosten für Ratenkredite sind enorm unterschiedlich. In der Regel muss man beachten, dass die Kosten für einen Ratenkredit nicht nur aus der Höhe des sogenannten Nominalzinssatzes bestehen. Generell erfährt man aufgrund dieser Zahl den Zinssatz, mit dem das Darlehen verzinst wird. Das wesentliche Entscheidungskriterium bei der Wahl eines Ratenkredits ist aber der effektive Jahreszins. Daraus ergibt sich die prozentual an der Kreditsumme gemessene Gesamtbelastung jährlich wieder.

Von den Banken wird zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben, ausserdem können Provisionskosten fällig werden. Der effektive Jahreszins zeigt eine starke Änderung, so dass eine Prognose mit gutem Zinssatz hängt von der Marktlage ab.

In der Regel sind die Institute nach der sogenannten Preisangabenverordnung (PangVO) gesetzlich dazu verpflichtet , die anfängliche jährliche Effektivverzinsung eines Kredits mitzuteilen. So ist es für den Verbraucher verständlich, zu welchem Zinssatz einschließlich alle zusätzlichen Kosten er seinen Kredit zurückzahlen muss.

Die Angabe des effektiven Jahreszinses enthält den Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühr, das Disagio (= Abgeld; Angabe in Prozent), das Agio (= Aufgeld; Angabe in Prozent) und eventuell anfallende Provisionen. Generell gilt: Je niedriger der Effektivzins, desto günstiger der Kredit. Die Kreditkosten, die man mit seinen monatlichen Raten zurückbezahlt, fallen niedriger aus. Die Höhe der Kreditkosten hängt aus diesem Grunde von folgenden Faktoren: Verwendungszweck, Höhe der Darlehenssumme, Bonität des Antragsstellers, Laufzeit, Kontoführungsgebühren und mögliche Provisionen.